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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 6 K 2032/08

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
6 K 2032/08
Datum
19.11.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen), Sonstige
Kurztext
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) zwar grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen fällt. Ein Informationsanspruch ist jedoch deshalb nicht gegeben, weil sich die vom Kläger begehrten Auskünfte über die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalt mit Unternehmen nicht auf eine Verwaltungstätigkeit des Beklagten beziehen. Für die Auslegung des Begriffs der Verwaltungstätigkeit stützt sich das Gericht auf die Auslegung des Behördenbegriffs aus dem Landespressegesetz, da ansonsten der WDR in seiner Rundfunkfreiheit unterschiedlich stark geschützt wäre.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
6 K 2032/08 - 19.11.2009 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang