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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6 K 1374/11

Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
6 K 1374/11
Datum
22.05.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Rahmen einer Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe stellt das Verwaltungsgericht fest, dass es sich bei den sogenannten Rohdaten aus einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe - anders als bei den Haushaltsbüchern, denen diese entnommen wurden - nicht mehr um personenbezogene Einzelangaben handelt; sie unterliegen deshalb nicht dem Statistikgeheimnis. Es besteht ein Zugangsanspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Entscheidung enthält ausführliche Erläuterung zum Verhältnis zwischen dem Informationsfreiheitsrecht und anderweitig normierten, besonderen Amtsgeheimnissen.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
6 K 1374/11 - 22.05.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang