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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 6 B 10035/13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
6 B 10035/13
Datum
13.02.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Kurztext
Es bestehen Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Regelung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Veröffentlichung von Informationen mit Unionsrecht (EG-Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - BasisVO). Die Gefahr der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Betroffenen durch die Veröffentlichung der Informationen überwiegt gegenwärtig das Interesse der Allgemeinheit an der Information über in der Vergangenheit festgestellte Hygienemängel.
Schlagwort
Interessenabwägung, Veröffentlichung von Informationen
Download
6 B 10035/13 - 13.02.2013 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang