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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Greifswald - 6 A 766/11

Gericht
Verwaltungsgericht Greifswald
Aktenzeichen
6 A 766/11
Datum
08.11.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
Kurztext
Bei Informationen, die sich auf Zahlungen aus Spenden und sonstigen einseitigen Zuwendungen beziehen, handelt es sich um amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt es sich dabei nicht. Als Maßstab für die Einstufung der Zahlungen dient dem Gericht die Frage, ob damit, würde die Stadt selbst sie vornehmen, eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird. Bei Zahlungen im Rahmen von Sponsoringverträgen ist ein amtlicher Zweck dagegen nicht erkennbar; sie fallen nicht unter den Auskunftsanspruch.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
6 A 766/11 - 08.11.2012 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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