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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 6 A 269/04
- Gericht
- Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Aktenzeichen
- 6 A 269/04
- Datum
- 07.09.2005
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein)
- Kurztext
- Eine juristische Person des Privatrechts steht nur dann einer Behörde gleich, wenn sie eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und dabei öffentlich-rechtlich handelt. Dies gilt auch im Falle der Annahme eines öffentlichen Zwecks bzw. eines wichtigen Interesses an der Gründung eines privatrechtlich organisierten Unternehmens durch eine Stadt.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
- Download
- 6 A 269/04 - 07.09.2005
- Verfahrensgang