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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 6 A 269/04

Gericht
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
6 A 269/04
Datum
07.09.2005
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Eine juristische Person des Privatrechts steht nur dann einer Behörde gleich, wenn sie eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und dabei öffentlich-rechtlich handelt. Dies gilt auch im Falle der Annahme eines öffentlichen Zwecks bzw. eines wichtigen Interesses an der Gründung eines privatrechtlich organisierten Unternehmens durch eine Stadt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
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6 A 269/04 - 07.09.2005
Verfahrensgang