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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 6 A 2.12

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
6 A 2.12
Datum
20.02.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Pressegesetze der Länder auf eine Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels bundesgesetzlicher Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann. In diesem Zusammenhang erläutert das Gericht, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Jedermannspflichten begründet und nicht die informationsrechtliche Stellung der Presse spezifisch ausformt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
6 A 2.12 - 20.02.2013 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
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