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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesgerichtshof - 5 StR 589/05

Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
5 StR 589/05
Datum
05.04.2006
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Strafprozessordnung enthält abschließende Regelungen zur Akteneinsicht. Für die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes bleibt kein Raum. Der Bundesgerichtshof weist mit dem Beschluss einen Antrag auf Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Erlass der Revisionsentscheidung (§ 356a Strafprozessordnung) zurück.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
5 StR 589/05 - 05.04.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesgerichtshof
Verfahrensgang
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