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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - 5 K 486/20

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
5 K 486/20
Datum
15.07.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.
Schlagwort
Missbräuchliche Antragstellung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht
Download
5 K 486/20 - 15.07.2021
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang
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