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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Regensburg - 5 E 12.1897

Gericht
Verwaltungsgericht Regensburg
Aktenzeichen
5 E 12.1897
Datum
21.12.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Kurztext
Das Gericht untersagt im Wege der einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung von Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße einer Speisegaststätte im Internet. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch liegen nicht vor. Nicht von der Befugnisnorm zur Veröffentlichung gedeckt sind Angaben, bei denen nicht ersichtlich ist, auf welche Lebensmittel/Futtermittel sie sich beziehen. Es bedarf näherer Ausführungen, ob mit hinreichender Sicherheit die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist.
Schlagwort
Veröffentlichung von Informationen
Download
5 E 12.1897 - 21.12.2012 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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