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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Bayern - 5 C 08.1191

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen
5 C 08.1191
Datum
16.07.2008
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags durch die Vorinstanz. Der Kläger begehrte die Offenlegung der Berechnungsgrundlage für den Unterkunftszuschuss durch eine ARGE. Als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger ist diese nicht Teil der Bundesverwaltung und somit nicht informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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5 C 08.1191 - 16.07.2008
Verfahrensgang
-