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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 5 Bs 246/12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
5 Bs 246/12
Datum
20.11.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt den Beschluss der Vorinstanz zur Ablehnung des Eilantrags mit der Begründung des fehlenden Anordnungsgrundes. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf detaillierte Auskünfte über alle von der Antragsgegnerin angebotenen Studiengänge für ein Semester. Darüber hinaus stellt das Oberverwaltungsgericht klar, dass sich der Anspruch auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes nur auf vorhandene Informationen bezieht und keine Verpflichtung zur Erstellung neuer Informationen beinhaltet. Vorliegend geht es um die Erstellung statistischer Auswertungen aus vorhandenen "Rohdaten".
Schlagwort
Auskunftserteilung, Prozessuales
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Verfahrensgang