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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Braunschweig - 5 A 33/11

Gericht
Verwaltungsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
5 A 33/11
Datum
26.06.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Messergebnissen, die die beklagte Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen von Testfahrten gewonnen hat. Das Gericht begründet dies mit dem entgegenstehenden Schutz geistigen Eigentums, und zwar insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung. Die Testergebnisse fallen unter den Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Dies gilt auch dann, wenn die Anstalt mit den Testreihen nicht ausschließlich einen wissenschaftlichen Ansatz verfolgt hat, sondern auch die Zulassung eines Messgeräts geprüft hat.
Schlagwort
Urheberrecht
Download
5 A 33/11 - 26.06.2013 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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