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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Braunschweig - 5 A 188/06

Gericht
Verwaltungsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
5 A 188/06
Datum
17.10.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Übersendung von Prüfungsunterlagen über ein elektronisches Wahlgerät. Dem Informationszugang steht der Schutz geistigen Eigentums entgegen. Dabei ist nicht nur das urheberrechtliche Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung, sondern auch das Veröffentlichungsrecht zu berücksichtigen. Das Veröffentlichungsrecht des Geräteherstellers als Urheberin dieser Prüfunterlagen schließt einen Zugang des Klägers aus. Auch handelt es sich um vom Informationsfreiheitsgesetz geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Fehlende Abwägungsmöglichkeiten und die ungleiche Gewichtung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen begründen noch nicht die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Urheberrecht
Download
5 A 188/06 - 17.10.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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