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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LB 2/06

Gericht
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
4 LB 2/06
Datum
04.04.2006
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie), Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Umweltinformationsrichtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet. Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem Mitgliedstaat zu versagen. Auf die schutzwürdigen Interessen des Drittbetroffenen sind die entsprechenden Ausnahmetatbestände, denen ebenfalls Drittwirkung beizumessen ist, anzuwenden. Ob die strittigen Informationen zu dem Störfall in einem Kernkraftwerk unter den Ausnahmetatbestand des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses fallen, kann nicht nach Aktenlage beurteilt werden, deshalb legt das Gericht diese Frage dem Fachsenat für "in-camera"-Verfahren vor.
Schlagwort
Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
4 LB 2/06 - 04.04.2006 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang