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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Bremen - 4 K 777/20

Gericht
Verwaltungsgericht Bremen
Aktenzeichen
4 K 777/20
Datum
07.02.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
Kurztext
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können einem Informationsanspruch nur entgegenhalten werden, wenn der Betroffene wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist. Dieser trägt die Darlegungslast. Die Wettbewerbsrelevanz entfällt zwar in Bezug auf eine Monopolstellung für die kommunale Abfallentsorgung, nicht aber, soweit hinsichtlich des Betriebs eines Müllheizkraftwerks ein Wettbewerb mit anderen Anbietern besteht. In Bezug auf Verträge über Leistungen der Abfallentsorgung zwischen einer Stadtverwaltung und einem Abfallentsorgungsbetrieb stellt das Verwaltungsgericht ein überwiegendes Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. des Klägers fest, bestätigt aber einige Schwärzungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Schlagwort
Interessenabwägung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung
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4 K 777/20 - 07.02.2022
Quelle
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Verfahrensgang
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