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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Bremen - 4 K 646/17

Gericht
Verwaltungsgericht Bremen
Aktenzeichen
4 K 646/17
Datum
14.05.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung, darüber Auskunft zu erteilen, welcher Bieter anlässlich eines Vergabeverfahrens zur Installation eines WLAN-Netzes den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale das erfolgreiche Gebot aufweist. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht jedoch nicht, weil die Vertraulichkeitsvorschrift aus der Unterschwellenvergabeverordnung eine Sperrwirkung gegenüber dem Bremer Informationsfreiheitsgesetzes entfaltet.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz besonderer Verfahren, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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4 K 646/17 - 14.05.2018
Quelle
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Verfahrensgang
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