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Verwaltungsgericht Bremen - 4 K 646/17
- Gericht
- Verwaltungsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 4 K 646/17
- Datum
- 14.05.2018
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung, darüber Auskunft zu erteilen, welcher Bieter anlässlich eines Vergabeverfahrens zur Installation eines WLAN-Netzes den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale das erfolgreiche Gebot aufweist. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht jedoch nicht, weil die Vertraulichkeitsvorschrift aus der Unterschwellenvergabeverordnung eine Sperrwirkung gegenüber dem Bremer Informationsfreiheitsgesetzes entfaltet.
- Schlagwort
- (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz besonderer Verfahren, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 4 K 646/17 - 14.05.2018
- Quelle
- Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- Verfahrensgang
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