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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Würzburg - 4 K 12.458

Gericht
Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen
4 K 12.458
Datum
03.01.2013
Art der Entscheidung
Gerichtsbescheid
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bayern)
Kurztext
Das Gericht lehnt die Bekanntgabe von Umweltinformationen unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Recyclinghofs ab. Die Entscheidung beschäftigt sich eingehend mit den Begriffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und berechtigte Interessen. Anders als bei Angaben über die Kapazität einer Anlage, sind Daten über die Menge angelieferter Materialien ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt in der Abwägung mit öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe erhebliches Gewicht zu, da sie vom Schutzbereich der Artikel 12 und 14 Grundgesetz umfasst sind.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
Download
4 K 12.458 - 03.01.2013 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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