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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 4 C 13.07

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
4 C 13.07
Datum
21.02.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie), Umweltinformationsgesetz (Hessen)
Kurztext
An der Einsicht in eine vom Land Hessen geführte Datenbank (CADEC) besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. In der Datenbank werden Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main gespeichert. Akteneinsicht hatten die Einwender beantragt, dagegen geklagt haben die Vorhabenträger. Die Gewährung der Einsicht war auf der Grundlage des Umweltinformationsrechts rechtmäßig, soweit den Einwendungen Argumente des Vorhabenträgers gegenüber gestellt wurden. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen; erfasst werden auch Angaben zur wirtschaftlichen Umsetzung umweltrelevanter Maßnahmen. Antragsberechtigt können neben Bürgerinitiativen auch ein Kirchengemeindeverband oder eine Gemeinde sein, soweit ihr Selbstverwaltungsbereich berührt ist.
Schlagwort
Interessenabwägung, Entwürfe oder Vorarbeiten, Missbräuchliche Antragstellung, Begriffsbestimmung
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4 C 13.07 - 21.02.2008
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang