In dem Fall "Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gegen Österreich" entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass einer Nichtregierungsorganisation das Recht auf Zugang zu (anonymisierten) Entscheidungen der nationalen Behörde (Tiroler Landes-Grundverkehrskommission) einzuräumen ist. Die Verweigerung der Herausgabe von Informationen, die, wie hier gegeben, im öffentlichen Interesse liegen, verletzt Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention. Der von der Akten führenden Stelle geltend gemachte Aufwand hätte bereits durch eine aktive Veröffentlichung der einzelnen Entscheidungen vermieden werden können.