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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - 31475/05

Gericht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen
31475/05
Datum
26.05.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Europäische Menschenrechtskonvention
Kurztext
In dem Fall "Kenedi gegen Ungarn" urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Behörden durch fortgesetzte Missachtung ihrer bereits von nationalen Gerichten festgestellten Pflicht, Dokumente über den ungarischen Geheimdienst herauszugeben, gegen Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und dadurch den Kläger an der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit gehindert haben. Zwar stellt der Gerichtshof kein allgemeines Zugangsrecht auf der Grundlage des Artikels 10 Europäische Menschenrechtskonvention fest, konstatiert jedoch, dass die Gewährung des Informationszugangs für den Kläger erforderlich ist, um eine geschichtliche Studie fertigzustellen. Die Veröffentlichung dieser Studie fällt unter die von der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer Sprache vor.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle
Download
31475/05 - 26.05.2009 (nicht barrierefrei)
Quelle
HUDOC
Verfahrensgang
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