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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 85/13

Gericht
Verwaltungsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
3 L 85/13
Datum
21.02.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Kurztext
Das Gericht geht davon aus, dass eine abschließende Beantwortung der kontrovers beurteilten Rechtsfrage, ob das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine ausreichende Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen bildet, einer umfassenden Prüfung im Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben muss. Das Gericht zweifelt an der Vereinbarkeit der Ermächtigungsgrundlage mit Unionsrecht und Verfassungsrecht, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, da die Dauer der Veröffentlichung nicht gesetzlich geregelt und eine Pflicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist.
Schlagwort
Prozessuales, Veröffentlichung von Informationen
Download
3 L 85/13 - 21.02.2013 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang