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Verwaltungsgericht Mainz - 3 L 762/09.MZ
- Gericht
- Verwaltungsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 3 L 762/09.MZ
- Datum
- 07.09.2009
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Angelegenheiten einer Hochschule haben ihre Grundlage in der grundgesetzlich geschützten Freiheit von Forschung und Lehre und sind keine Verwaltungsaufgaben im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Gericht lehnt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Strittig war die Einsicht in Unterlagen der ständigen Senatskommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
- Download
- 3 L 762/09.MZ - 07.09.2009
- Quelle
- Landesrecht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang
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