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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Mainz - 3 L 762/09.MZ

Gericht
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen
3 L 762/09.MZ
Datum
07.09.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Angelegenheiten einer Hochschule haben ihre Grundlage in der grundgesetzlich geschützten Freiheit von Forschung und Lehre und sind keine Verwaltungsaufgaben im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Gericht lehnt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Strittig war die Einsicht in Unterlagen der ständigen Senatskommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
3 L 762/09.MZ - 07.09.2009
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang
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