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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt - 3 L 319/13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen
3 L 319/13
Datum
23.04.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Kurztext
Der Insolvenzverwaltung eines Steuerpflichtigen hat einen Anspruch auf eine Entscheidung des Finanzamtes nach pflichtgemäßem Ermessen über seinen Antrag auf Einsicht in die Akten aus dem Steuerverfahren. Dieser Anspruch besteht auf der Grundlage der Abgabenordnung, die gegenüber dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vorrangig ist. Dessen Ausnahme zum Schutz von Verfahren in Steuersachen stellt lediglich klar, dass diese Vorrangwirkung nicht nur Steuerverfahren Dritter, sondern auch des Steuerpflichtigen selbst betrifft.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
3 L 319/13 - 23.04.2014 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Verfahrensgang