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Verwaltungsgericht Mainz - 3 K 569/16
- Gericht
- Verwaltungsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 3 K 569/16
- Datum
- 05.04.2017
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Die Regelung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz zur Gebührenfreiheit der Akteneinsicht bei der Behörde vor Ort umfasst die für die Akteneinsicht erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen (Zusammentragen von Unterlagen, Schwärzungen etc.) der Behörde - auch, wenn diese umfangreich sind. Das Verwaltungsgericht hebt daher einen entsprechenden Gebührenbescheid auf.
- Schlagwort
- Kosten, Verwaltungsaufwand
- Download
- 3 K 569/16 - 05.04.2017
- Quelle
- Landesrecht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang
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