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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Mainz - 3 K 569/16

Gericht
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen
3 K 569/16
Datum
05.04.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Die Regelung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz zur Gebührenfreiheit der Akteneinsicht bei der Behörde vor Ort umfasst die für die Akteneinsicht erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen (Zusammentragen von Unterlagen, Schwärzungen etc.) der Behörde - auch, wenn diese umfangreich sind. Das Verwaltungsgericht hebt daher einen entsprechenden Gebührenbescheid auf.
Schlagwort
Kosten, Verwaltungsaufwand
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3 K 569/16 - 05.04.2017
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang
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