Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 3 K 3918/03

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
3 K 3918/03
Datum
18.06.2004
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Bei einer Steuerstrafsachenstatistik der Landesfinanzverwaltung Brandenburg handelt es sich nicht um Akten, die im Rahmen eines Verfahrens nach der Abgabenordnung angefallen sind. Es sind darin keine Daten enthalten, die dem Steuergeheimnis unterfallen könnten, weil kein konkreter Personenbezug hergestellt werden kann. Einer Einsichtnahme stehen weder die Abgabenordnung noch einzelne Ausnahmetatbestände des hier anzuwendenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entgegen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales
Download
3 K 3918/03 - 18.06.2004 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
-