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Verwaltungsgericht Potsdam - 3 K 3918/03
- Gericht
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 3 K 3918/03
- Datum
- 18.06.2004
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
- Kurztext
- Bei einer Steuerstrafsachenstatistik der Landesfinanzverwaltung Brandenburg handelt es sich nicht um Akten, die im Rahmen eines Verfahrens nach der Abgabenordnung angefallen sind. Es sind darin keine Daten enthalten, die dem Steuergeheimnis unterfallen könnten, weil kein konkreter Personenbezug hergestellt werden kann. Einer Einsichtnahme stehen weder die Abgabenordnung noch einzelne Ausnahmetatbestände des hier anzuwendenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entgegen.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales
- Download
- 3 K 3918/03 - 18.06.2004 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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