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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 3 K 1900/00

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
3 K 1900/00
Datum
06.04.2004
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
In einem Mitzeichnungsverfahren verwendete Unterlagen zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten fallen unter den Ausnahmetatbestand zum Schutz der Beratung der Landesregierung. Dieser Schutz dauert über den Beratungszeitraum hinaus. Der Rechtsstreit wurde in der Hauptsache für erledigt geklärt; die Entscheidungen enthält ausführungen zur Kostenaufteilung.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
Download
3 K 1900/00 - 06.04.2004 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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