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Verwaltungsgericht Potsdam - 3 K 1900/00
- Gericht
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 3 K 1900/00
- Datum
- 06.04.2004
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
- Kurztext
- In einem Mitzeichnungsverfahren verwendete Unterlagen zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten fallen unter den Ausnahmetatbestand zum Schutz der Beratung der Landesregierung. Dieser Schutz dauert über den Beratungszeitraum hinaus. Der Rechtsstreit wurde in der Hauptsache für erledigt geklärt; die Entscheidungen enthält ausführungen zur Kostenaufteilung.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
- Download
- 3 K 1900/00 - 06.04.2004 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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