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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Minden - 3 K 1201/02

Gericht
Verwaltungsgericht Minden
Aktenzeichen
3 K 1201/02
Datum
15.11.2002
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte rechtliche Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller ausschließlich in Erfahrung bringen will, wer ihn bei der Behörde "angeschwärzt" hat und das Recht oder die Rechtslage des Klägers ohne die Akteneinsicht nicht gefährdet ist. Unter diesen Umständen kommt es auf die weitere Frage, ob überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Personen der Offenbarung entgegenstehen, nicht mehr an.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
3 K 1201/02 - 15.11.2002 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang