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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 3 C 21.17

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
3 C 21.17
Datum
24.10.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Die Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind mit deren Datenschutzrechten vereinbar. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung sind Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 in der Fassung nach ihrer Überarbeitung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Danach war der Beklagte zur Veröffentlichung verpflichtet. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz.
Schlagwort
Personenbezogene Daten
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3 C 21.17 - 24.10.2019
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang