Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil der Vorinstanz, nach dem ein Anwaltsschriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen Urheberrechtsschutz genießt. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. In seiner Urteilsbegründung nimmt das Oberverwaltungsgericht zudem Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das an dem Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Werkes aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr festhält (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2019, 7 C 1.18).