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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 295/19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
3 Bf 295/19
Datum
28.06.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich in einem umfangreichen Urteil ausführlich mit dem Urheber- und Datenbankschutzrecht als Grenzen der Informationsfreiheit. Rechtgrundlage ist das Umweltinformationsgesetz. Das Urteil enthält zudem Ausführungen zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sowie nähere Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen des Umweltinformationsgesetzes. Streitgegenstand waren (Roh-) Daten, die im Zusammenhang mit einem Seevögelmonitoring für Offshore-Windparks gesammelt wurden. Im Ergebnis waren die begehrten Informationen wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses weitgehend offenzulegen.
Schlagwort
Verwaltungsaufwand, Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Prozessuales, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Urheberrecht
Download
3 Bf 295/19 - 28.06.2022
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang