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Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 295/19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 3 Bf 295/19
- Datum
- 28.06.2022
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich in einem umfangreichen Urteil ausführlich mit dem Urheber- und Datenbankschutzrecht als Grenzen der Informationsfreiheit. Rechtgrundlage ist das Umweltinformationsgesetz. Das Urteil enthält zudem Ausführungen zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sowie nähere Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen des Umweltinformationsgesetzes. Streitgegenstand waren (Roh-) Daten, die im Zusammenhang mit einem Seevögelmonitoring für Offshore-Windparks gesammelt wurden. Im Ergebnis waren die begehrten Informationen wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses weitgehend offenzulegen.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales, Urheberrecht, Verwaltungsaufwand
- Download
- 3 Bf 295/19 - 28.06.2022 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Landesrecht Hamburg
- Verfahrensgang