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Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 153/15
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 3 Bf 153/15
- Datum
- 02.07.2018
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Transparenzgesetz (Hamburg)
- Kurztext
- Streitgegenstand ist ein von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Einsatz eines EDV-Programms. Das Oberverwaltungsgericht bejaht einen Anspruch auf die Herausgabe der Informationen. Soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als Ablehnungsgrund genannt werden, bestehen hohe Anforderungen an die Darlegung präziser Auswirkungen. Mängel an der Begründung gehen zulasten des Auskunftspflichtigen. Das Oberverwaltungsgericht setzt sich zudem ausführlich mit dem Verhältnis einer spezialgesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zum Hamburgischen Transparenzgesetz auseinander.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 3 Bf 153/15 - 02.07.2018
- Quelle
- Landesrecht Hamburg
- Verfahrensgang