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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 153/15

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
3 Bf 153/15
Datum
02.07.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Streitgegenstand ist ein von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Einsatz eines EDV-Programms. Das Oberverwaltungsgericht bejaht einen Anspruch auf die Herausgabe der Informationen. Soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als Ablehnungsgrund genannt werden, bestehen hohe Anforderungen an die Darlegung präziser Auswirkungen. Mängel an der Begründung gehen zulasten des Auskunftspflichtigen. Das Oberverwaltungsgericht setzt sich zudem ausführlich mit dem Verhältnis einer spezialgesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zum Hamburgischen Transparenzgesetz auseinander.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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3 Bf 153/15 - 02.07.2018
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang