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Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 B 307/09
- Gericht
- Verwaltungsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 3 B 307/09
- Datum
- 13.11.2009
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
- Kurztext
- Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung der Offenlegung des Entwurfs eines als Kopie des Originals bereits herausgegebenen Schreibens besteht nicht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zudem keine Verpflichtung vor, die an eine andere Stelle zurückgereichten Unterlagen zwecks Einsichtnahme zurückzuholen.
- Schlagwort
- Entwürfe oder Vorarbeiten, Fotokopien
- Download
- 3 B 307/09 - 13.11.2009 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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