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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 B 307/09

Gericht
Verwaltungsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
3 B 307/09
Datum
13.11.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Kurztext
Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung der Offenlegung des Entwurfs eines als Kopie des Originals bereits herausgegebenen Schreibens besteht nicht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zudem keine Verpflichtung vor, die an eine andere Stelle zurückgereichten Unterlagen zwecks Einsichtnahme zurückzuholen.
Schlagwort
Entwürfe oder Vorarbeiten, Fotokopien
Download
3 B 307/09 - 13.11.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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