Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 A 139/09

Gericht
Verwaltungsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
3 A 139/09
Datum
04.02.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Kurztext
Die Klägerin hat Anspruch auf Einsicht in ein amtsärztliches Gutachten, das von ihrem Arbeitgeber in Auftrag gegeben worden war. Anhaltspunkte für eine der Herausgabe entgegenstehenden Selbstmordgefahr der Klägerin sieht das Gericht nicht. Speziellere Vorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt sind nicht einschlägig.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
3 A 139/09 - 04.02.2010 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
-