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Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 A 139/09
- Gericht
- Verwaltungsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 3 A 139/09
- Datum
- 04.02.2010
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
- Kurztext
- Die Klägerin hat Anspruch auf Einsicht in ein amtsärztliches Gutachten, das von ihrem Arbeitgeber in Auftrag gegeben worden war. Anhaltspunkte für eine der Herausgabe entgegenstehenden Selbstmordgefahr der Klägerin sieht das Gericht nicht. Speziellere Vorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt sind nicht einschlägig.
- Schlagwort
- Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
- Download
- 3 A 139/09 - 04.02.2010 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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