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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 7636/18
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 29 K 7636/18
- Datum
- 14.05.2021
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Einen Informationszugangsanspruch hält das Gericht im absoluten Ausnahmefall für ausgeschlossen, „wenn die Erfüllung des Anspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde.“ Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Gericht hier ausgegangen, insbesondere deshalb, da hier ein besonders umfangreiches Informationsbegehren vorlag, dem eine vergleichsweise kleine Verwaltungseinheit gegenüberstand.
- Schlagwort
- Personenbezogene Daten, Drittbetroffenheit, Verwaltungsaufwand, Antragsberechtigung, Missbräuchliche Antragstellung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen
- Download
- 29 K 7636/18 - 14.05.2021
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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