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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 7636/18

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
29 K 7636/18
Datum
14.05.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Einen Informationszugangsanspruch hält das Gericht im absoluten Ausnahmefall für ausgeschlossen, „wenn die Erfüllung des Anspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde.“ Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Gericht hier ausgegangen, insbesondere deshalb, da hier ein besonders umfangreiches Informationsbegehren vorlag, dem eine vergleichsweise kleine Verwaltungseinheit gegenüberstand.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Drittbetroffenheit, Verwaltungsaufwand, Antragsberechtigung, Missbräuchliche Antragstellung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen
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29 K 7636/18 - 14.05.2021
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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