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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 27 K 10296/02

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
27 K 10296/02
Datum
03.06.2005
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Dem vollständigen Zugang zu dem Vertrag zwischen einer Stadt und einem Architekturbüro über die Planung und Betreuung eines Bauvorhabens steht der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Zwar unterfallen Einzelangaben über die Verhältnisse von juristischen Personen nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regelungen, Informationen zu der Vergütung einer nur aus zwei Personen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts lassen jedoch Rückschlüsse auf die einzelne Person zu. Der Architektenvertrag ist deshalb nur unter Schwärzung insbesondere der Honorarvereinbarungen herauszugeben.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Personenbezogene Daten
Download
27 K 10296/02 - 03.06.2005 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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