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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1560/06

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 L 1560/06
Datum
14.09.2006
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Die Einsicht in Dienstaufsichtsbeschwerden wurde zu Recht abgelehnt, weil diese zum einen den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde betreffen und zum anderen personenbezogene Daten enthalten, in deren Weitergabe die Betroffenen nicht eingewilligt haben. Ansonsten wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2006, AZ: 26 L 1474/06, verwiesen.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten
Download
26 L 1560/06 - 14.09.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-