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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1560/06
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 26 L 1560/06
- Datum
- 14.09.2006
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Die Einsicht in Dienstaufsichtsbeschwerden wurde zu Recht abgelehnt, weil diese zum einen den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde betreffen und zum anderen personenbezogene Daten enthalten, in deren Weitergabe die Betroffenen nicht eingewilligt haben. Ansonsten wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2006, AZ: 26 L 1474/06, verwiesen.
- Schlagwort
- Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten
- Download
- 26 L 1560/06 - 14.09.2006 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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