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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1223/10

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 L 1223/10
Datum
04.08.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der "Loveparade" ab. Die Entscheidung lässt offen, ob der presserechtliche Auskunftsanspruch einen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen umfasst. Das Gericht schließt nicht aus, dass der Auskunftsanspruch des Pressegesetzes Nordrhein-Westfalen eine das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verdrängende Spezialvorschrift darstellt. Durch die Gewährung von Akteneinsicht in Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, könnten zudem die speziellen strafprozessualen Regelungen umgangen werden.
Schlagwort
Auskunftserteilung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
26 L 1223/10 - 04.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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