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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 5324/06

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 5324/06
Datum
20.04.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Informationsfreiheitsgesetz wird als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Träger der Sozialversicherung nicht durch die Vorschriften der Insolvenzverordnung, mit denen lediglich die Informationspflicht des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter geregelt wird, verdrängt. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen dem Zugang nicht entgegen. Auskünfte über die Beitragszahlungen des Insolvenzschuldners vermögen wirtschaftliche Interessen des Versicherungsträgers nicht zu beeinträchtigen. Dem Anspruch steht zudem nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen auf dem Wege der Insolvenzanfechtung mit dem Ziel der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeträgen nutzen kann.
Schlagwort
Antragsberechtigung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
26 K 5324/06 - 20.04.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang