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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4812/07

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 4812/07
Datum
12.09.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Eine Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet, Einsicht in einen Qualitätssicherungsbericht sowie in das vollständige Qualitätshandbuch zu gewähren. Informationen, die bloße Betriebsabläufe einer Behörde betreffen, können nicht den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zugerechnet werden. Weder eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der externen Stelle, die den Bereicht erstellt hat, noch eine interne Organisationsentscheidung, die Unterlagen den eigenen Mitarbeitern nicht zugänglich zu machen, vermögen den Anspruch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in Frage zu stellen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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26 K 4812/07 - 12.09.2008
Verfahrensgang