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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3489/11

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 3489/11
Datum
06.03.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht bejaht den Anspruch des Klägers (ein Journalist) auf Einsicht in das Gutachten des Rechtsamtes einer Stadt zu möglichen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit getätigten Derivatgeschäften. Ein über die Frage der Beraterhaftung (Haftung von Banken) und über die Frage von möglichen Ansprüchen der Stadt erstelltes Rechtsgutachten fällt nicht unter den Ausschlusstatbestand, der den Entwurf für eine Entscheidung oder eine Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ausnimmt. Rechtsgutachten über Vorfragen und Stellungnahmen von Fachbehörden fallen nicht unter dieser Ausnahmeregelung. Das Gutachten ist auch nicht Teil des Willensbildungsprozesses; dieser ist vielmehr bereits abgeschlossen. Bei dem Rechtsgutachten handelt es sich weder um Geschäftsgeheimnisse der Gemeinde, noch wurden Geschäftsgeheimnisse Dritter vorgetragen. Das Pressegesetz Nordrhein-Westfalen ist keine spezialgesetzliche Regelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Soweit die öffentliche Zugänglichkeit durch das Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger eröffnet wird, steht der Zugang unter gleichen Bedingungen auch Pressevertretern zu.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Entwürfe oder Vorarbeiten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
26 K 3489/11 - 06.03.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang