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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2066/08

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 2066/08
Datum
17.10.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Ein Deichverband ist verpflichtet, ein im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren gegen ein Ingenieurbüro erstelltes Sachverständigengutachten als Fotokopie herauszugeben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Beweissicherungsverfahrens ist durch die Offenlegung nicht ersichtlich. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung ist zudem keine besondere Rechtsvorschrift im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen, die einer Akteneinsicht entgegenstünde.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
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26 K 2066/08 - 17.10.2008
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang