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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1871/04

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 1871/04
Datum
03.02.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen.
Schlagwort
Antragsberechtigung
Download
26 K 1871/04 - 03.02.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-