Ein nordrhein-westfälischer Sparkassen- und Giroverband ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW verpflichtet, einem Bürger Auskunft über seine gegenüber der Sparkassen erfolgten Empfehlungen zur Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu geben. Der Sparkassen- und Giroverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegt und dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt. Die Vorschriften des Sparkassengesetzes stellen sich nicht als "besondere Rechtsvorschrift" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes dar. Schutzbedürftige Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisses und personenbezogene Daten sind nicht betroffen.