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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Bayern - 23 B 95.1954

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen
23 B 95.1954
Datum
17.02.1998
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht in Betracht kommen, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht (Ermessensentscheidung der Behörde). Im vorliegenden Fall stellt der Verwaltungsgerichtshof jedoch keine Ermessensfehler im Hinblick auf die von der Behörde abgelehnte Akteneinsicht fest. Der Antragsteller interessierte sich vor dem Hintergrund einer Beitragserhebung für Unterlagen über die Erweiterung und Verbesserung einer Entwässerungsanlage.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
23 B 95.1954 - 17.02.1998 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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