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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Bayern - 22 CE 04.2231

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen
22 CE 04.2231
Datum
04.10.2004
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe von Akten über den privaten Anbau von gentechnisch verändertem Mais durch die Vorinstanz. Er sieht keine Eilbedürftigkeit einer Entscheidung. Dem beklagten Landwirtschaftsministerium fehlt mangels umweltbezogenen Handlungsauftrags außerdem die Behördeneigenschaft im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch besteht ein Informationsanspruch weder auf der Grundlage der Freisetzungsrichtlinie der EG (Informationspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen) noch der Umweltinformationsrichtlinie. Beide Richtlinien waren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die betroffenen Landwirte haben sich zudem ausdrücklich gegen die beantragte Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen ausgesprochen. Geklagt hatte ein Imker, der "gentechnikfreien" Honig vertreibt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
22 CE 04.2231 - 04.10.2004 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang