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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 20 K 3636/09

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
20 K 3636/09
Datum
26.09.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung des Antrags auf Zugang zu Informationen der Senatskanzlei über Scientology, soweit aus den Informationen Rückschlüsse auf die entsprechende Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene gezogen werden können, welche diese Zusammenarbeit nicht unerheblich gefährden würden. Auf den Inhalt einzelner Unterlagen kommt es dabei nicht an. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Umgang mit Scientology gehört zu den vom Gesetz geschützten Formen des kooperativen Regierungshandelns. Der Geheimhaltungsbedarf ergibt sich aber nicht aus dem Ausnahmetatbestand des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der inneren Sicherheit, da die Senatskanzlei keine Sicherheitsbehörde ist. Das Urteil enthält zudem eine Begründung für den Verzicht auf die Beiziehung der unter Verschluss gehaltenen Aktenteile.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Sicherheitsaspekte
Download
20 K 3636/09 - 26.09.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang
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