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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 20 F 5.10

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
20 F 5.10
Datum
10.08.2010
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
In einem Verfahren um die Offenlegung eines Investitionsvorrangbescheids, der die Veräußerung von Grundstücken betrifft, stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es sich bei den von der Behörde geschwärzten Angaben teilweise um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, die zu Recht nicht offen gelegt wurden. Im Hinblick auf die positive Beurteilung der Bonität des Vorhabenträgers trifft dies jedoch nicht zu, es sei denn, dabei wird auf konkrete wirtschaftliche Umstände oder Zahlen zur Finanzlage Bezug genommen.
Schlagwort
Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
20 F 5.10 - 10.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
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