Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 20 F 11.17

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
20 F 11.17
Datum
11.10.2019
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
Gegenstand des Einsichtsbegehrens waren Prüfunterlagen für die Musterzulassung eines Luftsportgeräts. Im Rahmen eines "in-camera"-Verfahrens entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise rechtswidrig ist. So sind bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegte Akten kein Geheimnis mehr; auch sind Unterlagen, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nicht schutzbedürftig. Im Übrigen ist die Sperrerklärung rechtmäßig. Damit ändert das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
20 F 11.17 - 11.10.2019
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang