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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Bremen - 2 V 1731/07

Gericht
Verwaltungsgericht Bremen
Aktenzeichen
2 V 1731/07
Datum
05.07.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
Kurztext
Dem Eilantrag einer Wählervereinigung auf Einsicht der Niederschriften zur Bürgerschaftswahl beim Wahlbereichsleiter wird
stattgegeben. Sie scheiterte nur knapp an der 5-Prozent-Hürde und erwog, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben. Da die Antragstellerin hier nicht bloß ein allgemeines Informationsinteresse, sondern plausible Gründe für eine Wahlanfechtung
vorweisen kann, tritt das Wahlgeheimnis im Rahmen einer Interessenabwägung zurück.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
2 V 1731/07 - 05.07.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Verfahrensgang
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