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Verwaltungsgericht Bremen - 2 V 1731/07
- Gericht
- Verwaltungsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 2 V 1731/07
- Datum
- 05.07.2007
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
- Kurztext
- Dem Eilantrag einer Wählervereinigung auf Einsicht der Niederschriften zur Bürgerschaftswahl beim Wahlbereichsleiter wird
stattgegeben. Sie scheiterte nur knapp an der 5-Prozent-Hürde und erwog, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben. Da die Antragstellerin hier nicht bloß ein allgemeines Informationsinteresse, sondern plausible Gründe für eine Wahlanfechtung
vorweisen kann, tritt das Wahlgeheimnis im Rahmen einer Interessenabwägung zurück. - Schlagwort
- (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 2 V 1731/07 - 05.07.2007 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- Verfahrensgang
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