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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - 2 ME 70/719

Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen
2 ME 70/719
Datum
16.01.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Gastronomin gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Diese hatte die Gewährung einer Auskunft über die lebensmittelrechtliche Prüfungen in dem Betrieb der Gastronomin bzw. die Herausgabe entsprechender Kontrollberichte für rechtmäßig erklärt. Bei den Kontrollberichten handelt es sich um Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Veröffentlichung solcher Kontrollberichte über die Plattform "Topf Secret" ist zulässig; dabei handelt es sich um die Teilnahme an einer grundrechtlich geschützten gesellschaftlichen Diskussion.
Schlagwort
Veröffentlichung von Informationen
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2 ME 707/19 - 16.01.2020
Quelle
Niedersächsisches Landesjustizportal
Verfahrensgang